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Derzeit ist wieder die Zeit wo das Obst von Bäumen und Büschen hängt, auf öffentliche Wege und über den Nachbarzaun auf das eigene Grundstück. Viele meinen, dass dieses Obst am Wegesrand allen gehört und sie sich bedienen dürfen. Und wenn nicht? Dann ist das doch höchstens Mundraub, meinen andere zu wissen. Ist Mundraub als Straftatbestand nicht ganz abgeschafft, denken wieder andere? Eine kurze Aufklärung aus der Wikipedia:
Anders als allgemein angenommen, blieb Mundraub früher mithin keineswegs straffrei, sondern nur unter Eheleuten und gegenüber bestimmten Verwandten. Auch die Früchte in der freien Natur durften und dürfen nicht einfach gepflückt werden, denn kein Baum oder Strauch ist herrenlos, sondern gehört jemandem. Das unerlaubte Betreten umzäunter Flächen war und ist zudem noch Hausfriedensbruch.
Seit der Strafrechtsreform wurde der Mundraub zum 1. Juli 1975 als eigenständiges Delikt abgeschafft. Es wird kein Unterschied mehr gemacht zwischen dem Stehlen eines Apfels und eines Kugelschreibers; beim heutigen Diebstahl im Rahmen des früheren Mundraubs handelt es sich daher um eine Strafverschärfung und nicht um eine Entkriminalisierung.
Anders als viele meinen ist es jetzt aber nicht so dass Mundraub straflos wäre, sondern die Abschaffung dieses mildere Strafe verdienenden Tatbestands ist praktisch eine Strafverschärfung, so dass der Diebstahl eines Apfels mit dem eines Kugelschreibers, etwa einem kleinen Ladendiebstahl, gleichgesetzt wurde. Verfolgt wird das allerdings nur auf Antrag des Geschädigten.
Das Ernten und Essen von Obst das über den Zaun und/oder auf öffentliche Wege hängt ist also weiterhin verboten. Das Obst gehört dem Besitzer des Baums oder Strauchs – bis es herunterfällt. Erst Fallobst auf öffentlichem Weg ist herrenlos und darf genommen und verzehrt werden.
Es gibt aber tatsächlich öffentliche oder wild wachsende Bäume und Sträucher, von denen man ungefragt und straflos essen kann – diese finden sich auf http://mundraub.org/ in einer interaktiven Karte, in der auch einige Grünflächen in und um Tübingen eingetragen sind. Eine schöne Idee: Wer in Urlaub fährt und nicht möchte dass das eigene Obst verdirbt, kann nach einer Registrierung seine eigene Wiese in die Karte eintragen – und nach dem Urlaub wieder entfernen.