Die Gastronomie darf im Außen- und Innenbereich zwischen 6 Uhr und 1 Uhr öffnen mit Hygienemaßnahmen und Kontaktdokumentation. Gäste müssen getestet, geimpft oder genesen sein.
Im Innenbereich dürfen nur so viele Personen zeitgleich anwesend sein, dass jeder Gast rechnerisch eine Fläche von 2,5 Quadratmetern zur Verfügung hat. Zwischen den Tischen muss ein Abstand von 1,5 Metern sein.
Im Außenbereich ist die Zahl der Gäste nicht begrenzt. Zwischen den Tischen muss ein Abstand von 1,5 Metern sein.
Shisha- und Raucherbars sind ebenfalls von 6 bis 1 Uhr geöffnet. Rauchen ist nur im Freien erlaubt. Im Innenbereich dürfen nur so viele Personen zeitgleich anwesend sein, dass jeder Gast rechnerisch eine Fläche von 2,5 Quadratmetern zur Verfügung hat. Zwischen den Tischen muss ein Abstand von 1,5 Metern sein.
Clubs bleiben geschlossen.
In Tübingen müssen Gastronomie und Einzelhandel (außer täglicher Bedarf) im gesamten Stadtgebiet den Kundinnen und Kunden einen Check-in mit der Luca-App anbieten.
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