Nach der neuen Rechtslage durch das Vierte Änderungsgesetz zum Sprengstoffgesetz ist Silvesterfeuerwerk in der unmittelbaren Nähe von Fachwerkhäusern als besonders brandgefährdeten Gebäuden generell kraft Gesetzes verboten. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Zu diesen besonders brandgefährdeten Gebäuden zählt insbesondere auch die Klosteranlage in Bebenhausen und die dortigen Fachwerkhäuser. Abseits der Fachwerkhäuser eignet sich zum Beispiel die Mörikeruhe für kontrolliertes Feuerwerk.
Ansonsten möchten wir die Erziehungsberechtigten bitten, ihre Kinder darauf hinzuweisen, dass an Silvester und den Tagen davor keine Sachbeschädigungen mit Feuerwerkskörpern begangen werden dürfen, Auch weisen wir darauf hin, dass nach Beendigung des Silvesterschießens die leeren Flaschen sowie der Abfall wieder mitgenommen werden müssen. Laut Gesetz dürfen Feuerwerkskörper der Klasse 2 von Jugendlichen unter 18 Jahren nicht gezündet werden.