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Das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk ist nach dem Sprengstoffgesetz in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern – dazu zählen auch Scheunen – als besonders brandgefährdeten Gebäuden generell verboten. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. In Bebenhausen stehen eine Vielzahl von Fachwerkhäusern, daher wird gebeten um den Bereich dieser Häuser und der Klosteranlage einen großen Abstand zu halten. Weiterlesen