Seit Sonntag, 25. April 2021, gilt auch in Tübingen die sogenannte Bundesnotbremse, weil die Sieben-Tages-Inzidenz im Landkreis Tübingen maßgeblich ist. Damit müssen große Teile des Einzelhandels, körpernahe Dienstleistungen und Kultureinrichtungen sowie Schulen und Kitas geschlossen bleiben. Mit dem Auslaufen des Modellversuchs enden auch die verschärften Tübinger Maßnahmen wie die Testpflicht für Beschäftigte, die ausgeweitete Maskenpflicht in der Innenstadt und das Alkoholkonsumverbot an bestimmten öffentlichen Plätzen. Die Aufhebung der entsprechenden Allgemeinverfügung hat OB Boris Palmer unterzeichnet (siehe http://www.tuebingen.de/bekanntmachungen). Die breiten Testangebote für die Tübinger Bürgerinnen und Bürger setzt die Stadtverwaltung fort: Weiterlesen →
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