Schlagwörter
Seit dem 1.12.2018 gilt in Baden-Württemberg ein neuer Bußgeldkatalog für Umweltverstöße. Für über 800 Umweltverstöße in den Bereichen Abfallentsorgung, Immissionsschutz, Gewässerschutz, Bodenschutz, Naturschutz und Landschaftspflege wird die mögliche Bußgeldhöhe festgelegt, die bis zu 100.000 Euro betragen kann. Besonders bei scheinbar „kleineren“ Verstößen bei der Entsorgung von Abfällen wurden die Bußgeldsätze teilweise deutlich angehoben, nachdem in den letzten Jahren die Anzahl der unsachgemäß entsorgten Abfälle spürbar zugenommen hat. Nach dem neuen Bußgeldkatalog wird das achtlose Leeren eines Aschenbechers, die liegen gelassene Mülltüte oder die Entsorgung einzelner Kleidungsstücke mit einem Bußgeld zwischen 50 und 250 Euro geahndet. Für größere Einzelstücke wie beispielsweise einen Schrank oder eine Matratze können schnell bis zu 800 € fällig werden. Wird Erdaushub ab einer Menge von 5 m³ außerhalb zugelassener Anlagen entsorgt, drohen gar Bußgelder zwischen 1.000 und 10.000 Euro. Weiterlesen