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Basiert auf einer Pressemitteilung der Stadt TübingenSeit Sonntag, 25. April 2021, gilt auch in Tübingen die sogenannte Bundesnotbremse, weil die Sieben-Tages-Inzidenz im Landkreis Tübingen maßgeblich ist. Damit müssen große Teile des Einzelhandels, körpernahe Dienstleistungen und Kultureinrichtungen sowie Schulen und Kitas geschlossen bleiben. Mit dem Auslaufen des Modellversuchs enden auch die verschärften Tübinger Maßnahmen wie die Testpflicht für Beschäftigte, die ausgeweitete Maskenpflicht in der Innenstadt und das Alkoholkonsumverbot an bestimmten öffentlichen Plätzen. Die Aufhebung der entsprechenden Allgemeinverfügung hat OB Boris Palmer unterzeichnet (siehe http://www.tuebingen.de/bekanntmachungen). Die breiten Testangebote für die Tübinger Bürgerinnen und Bürger setzt die Stadtverwaltung fort: Auch nach Ablauf des Modellversuchs kann sich jede und jeder täglich unkompliziert einem Corona-Schnelltest unter- ziehen und das Ergebnis, ohne an der Teststation warten zu müssen, nach kurzer Zeit über einen QR-Code abrufen. In der Tübinger Innenstadt bleiben die Teststationen auf dem Marktplatz, an der Neckarbrücke (Bürger- und Verkehrsverein) und in der Kulturhalle weiter in Betrieb. „Die anderen Stationen verlegen wir in den kommenden Tagen in andere Stadtteile, damit sich möglichst viele Menschen jederzeit wohnortnah testen lassen können“, erläutert OB Palmer. Die Schnelltests finden im Rahmen der Bürgertestung des Bundes statt und sind kostenlos. Bereits seit Montag, 26. April, ist eine Teststation bei der Firma KME im Lustnauer Zentrum (Dorfackerstr. 17) in Betrieb. Weitere Standorte sind auf Waldhäuser-Ost, in der Südstadt, in der Weststadt und in Derendingen vorgesehen. Der bisher als „Tübinger Tagesticket“ bekannte Nachweis über ein negatives Testergebnis kann weiterhin beim Friseur vorgezeigt werden. Friseure dürfen – anders als andere körpernahe Dienstleistungen – auch in der Bundesnotbremse geöffnet bleiben für Kundinnen und Kunden, die einen tagesaktuellen negativen Schnelltest vorlegen. Die Schulen und Kitas in Tübingen sind seit Montag, 26. April 2021 geschlossen. Es wird lediglich eine Notbe- treuung angeboten. An der Notbetreuung in den städtischen Einrichtungen für Kinder über drei Jahre dürfen nur diejenigen Kinder teilnehmen, die mindestens einmal in der Woche einen Corona-Schnelltest in der Einrichtung oder zu Hause machen. Im Rahmen des Modellversuchs „Öffnen mit Sicherheit“ hatte Tübingen seit Mitte März lokale Öffnungen für Handel, Gastronomie, Dienstleistungen und Kultur mit umfangreichen Testpflichten für Kundinnen und Kunden, Betriebe und Kitas verknüpft. „Wir danken allen, die an diesem Projekt mitgewirkt haben, insbe- sondere den unermüdlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an den Teststationen“, sagen die Initiatoren OB Boris Palmer und Dr. Lisa Federle, Präsidentin des Deutschen Roten Kreuzes im Landkreis Tübingen. „Die Rückmeldungen aus der Bevölkerung und der Wirtschaft sowie die Zwischenergebnisse aus der wissenschaft- lichen Begleitforschung zeigen, dass die Tübinger Öffnungsstrategie die bessere Alternative zum Lockdown sein könnte.“ http://www.tuebingen.de/corona