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Der Hund des Menschen bester Freund?
Nicht alle Mitbürgerinnen und Mitbürger können diese Meinung teilen.
Schild Hundehaufen 3Die Gemeindeverwaltung erreichen immer wieder Beschwerden über weniger gewissenhafte Hundehalter, die beim „Gassi gehen“ ihren Hund die Notdurft auf Privatgrundstücken, Gehwegen und anderen öffentlichen Flächen verrichten lassen. Selbst Grünflächen im Schul- und Kindergartenbereich, auf denen regelmäßig Kinder spielen, bilden dabei keine Ausnahme. Es ist wohl im Sinne aller Mitbürgerinnen und Mitbürger, an der Sauber-haltung unserer Gemeinde mitzuwirken und ein gemeinschaftliches Verhältnis zur Nachbarschaft zu pflegen.

Hundehalter haben dafür zu sorgen, dass Vierbeiner ihre Notdurft nicht auf Straßen und Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder auf fremden Grundstücken verrichten. Hundekot muss unverzüglich beseitigt werden. Kostenlose Hundekotentsorgungstüten gibt es auf der Verwaltungsstelle. Benutzte Tüten bitten wir in Müllbehältern zu entsorgen und nicht am Straßenrand zu deponieren.

Tiere, insbesondere Hunde, sind so zu halten, dass niemand durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört oder belästigt wird. Innerorts sind die Hunde an der Leine zu führen. Insbesondere trägt der Hundehalter die Verantwortung, dass Passanten nicht von den Tieren angesprungen oder sonst belästig werden. Verstöße können mit einem Bußgeld verfolgt werden.

Wir bitten alle Hundehalter um Beachtung dieser Vorschriften.