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Pressemitteilung der Stadt Tübingenvom 3. November 2014

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3, § 7 Abs.1 Satz 1, § 8 Abs. 2 Satz 2, § 10 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1, § 18 Abs. 1

Satz 1 und Wappen für die Freiwilligen Feuerwehren in WürttembergAbs. 4 des Feuerwehrgesetzes hat der Gemeinderat am 3. November 2014 folgende Satzung zur Änderung der Feuerwehr-satzung beschlossen:

Artikel 1

In § 1 Abs. 2 der Feuerwehrsatzung wird als Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr „Bebenhausen“ gestrichen.

§ 1 Abs. 2 der Feuerwehrsatzung lautet wie folgt:

(2) Die Feuerwehr besteht als Gemeindefeuerwehr aus

1. der hauptamtlichen Einsatzabteilung

2. den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr

  • Stadtmitte
  • Lustnau
  • Derendingen
  • Bühl
  • Hagelloch
  • Hirschau
  • Kilchberg
  • Pfrondorf
  • Unterjesingen
  • Weilheim

Artikel 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Ausgefertigt, gez. Boris Palmer

Tübingen, den 3. November 2014 Oberbürgermeister

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeinderordnung für Baden-Württemberg oder auf Grund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.